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Gerüstverleih & Malerarbeiten aller Art
Sascha Wilenski
Kontaktdaten:
Anschrift: Hardtstr. 38
59964 Medebach
Telefon: +49 2982 930707
Fax: +49 2982 930709
E-Mail: Maler@SaschaWilenski.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE 23 08 17 647
Aufsichtsbehörde:
Handwerkskammer Arnsberg
Verantwortlicher / Verantwortliche für journalistisch-redaktionelle Texte:
Sascha Wilenski
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung:
www.ec.europa.eu/consumers/odr
Datenschutz­erklärung
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Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung,
Recht auf Datenübertragbarkeit.
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Recht auf Widerruf oder Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten
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Aufbewahrung von Daten
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Routenplaner
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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Gerüstbau.


Die Erstellung von Gerüsten und ihre Vermietung erfolgen grundsätzlich zu unseren nachstehenden Bedingungen und den im Angebot enthaltenen Positionen und es gelten unsere AGB´s. Unsere Allgemeinen Vertrags-, Miet- und Montagebedingungen gelten auch ohne nochmalige besondere Abrede für alle späteren Rechtsbeziehungen. Der Geltung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, deren Inhalt im Widerspruch zum Inhalt unserer AGB steht, widersprechen wir ausdrücklich.
Gerüste werden je nach gestellter Fläche abgerechnet. Pro ganzes Feld ( 2,57m x 2,07m ) werden 5,32 m² berechnet. Die erste untere Lage wird mit 2,57m x 2,07m + Höhe Füße gerechnet. Die obere Lage ( Abschluss ) wird mit ( 5,32 m² ) je nach Abschlusslage berechnet. 5,32 m². Ausleger, An- und Umbauten werden extra berechnet. Der angebotene Preis bezieht sich auf eine Standzeit von 4 Wochen. Nach diesen 4 Wochen wird das gestellte Gerüst pro angefangene Woche Verlängerung berechnet. Anfahrten über eine Stunde Fahrzeit auf Anfrage.
Die Grundvorhaltezeit beträgt 4 Kalenderwochen ab dem Tag der Freigabe bzw. Abnahme. Ab der 5. KW ist der Gerüstbetreiber berechtigt jede angefangene Kalenderwoche zu berechnen. Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach Gesamtpreis aller Leistungen.
Die Vorhaltezeit beginnt mit der Fertigstellung des Gerüstes bzw. mit der Freigabe durch den Gerüstbetreiber. Der Abnahmetermin ist von Seiten des AN und AG zeitnah festzulegen. Findet kein Abnahmetermin statt, und werden die Arbeiten seit min. 2 Werktagen durchgeführt so gilt das Gerüst samt der Gerüstfläche ab dem ersten Tag als abgenommen.
DEFEKTE oder ENTFERNTE GERÜSTTEILE sind vom Auftraggeber ( Kunde ) zu ersetzen.
Für Schäden die am Gerüst während der Standzeit entstehen, haftet der Auftraggeber. Entwendetes Gerüst wird ebenfalls dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Sollte der Kunde das Gerüst über 4 Wochen oder noch länger stehen haben, aber es bis dato noch nicht bezahlt haben, so bleibt das Gerüst so lange auf Kosten des Bauherrn stehen, bis alle Rechnungen zzgl. der weiterlaufenden Miete bezahlt worden ist. Sollte das Gerüst nicht in der vereinbarten Zeit bezahlt worden sein, ist die Fa. Sascha Wilenski berechtigt, dass Gerüst nach 14 Tagen wieder abzubauen.
Das Zahlungsziel beträgt 3 Tage ohne Skontoabzüge. Skontoabzüge oder ähnliches werden nachgefordert.
Sollten voraussichtliche Aufbautermine vereinbart werden, die vom Auftraggeber nicht eingehalten werden können, wird in dieser Zeit eine Reservierungsgebühr von ( 0,30 € / Woche / m² ) berechnet. Reklamationen zu unserem Aufmaß sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen. Eine spätere Reklamation ( nach Gerüstabbau ) ist nicht mehr möglich.
Für Aufträge mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung, die vom AG zurück genommen werden, werden mit 40% vom Nettobestellwert berechnet.
Für die ordnungsgemäße Behandlung unseres Gerüstes ist der Auftraggeber ( Kunde ) verantwortlich.
Bei der Abmeldung von Gerüsten, die schriftlich bei uns eingehen müssen ist zu beachten das diese  3 Werktage vor dem gewünschten Abbautermin abgemeldet werden müssen. Ansonsten sind wir berechtigt eine weitere KW zu berechnen.
Angebot
Unsere Kostenangebote sind stets freibleibend. Das gilt auch für solche Angebote, mit denen wir uns an Ausschreibungen aller Art beteiligen. Alle Verträge werden für uns erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich. Sämtliche vertragliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Schutz- und Fanggerüste, sowie eventuell erforderliche Rüstungen auf und in Dächern für z.B. Erker, Schornsteine, Rückseiten von Giebeln werden immer gesondert aufgeführt und nach VOB/C gesondert abgerechnet.
Pflichten des AG / Nutzung der Gerüste
Gerüste dürfen nur für die im Angebot bzw. Auftrag festgelegten Zwecke benutzt werden. Bauliche Veränderungen am Material, an den Verankerungen oder das Anbringen von Schutznetzen etc. dürfen nur durch die Firma Sascha Wilenski vorgenommen werden. Der Auftraggeber nimmt das Gerüst während der Vorhaltezeit in seine Obhut und ist für pflegliche Behandlung, Erhaltung und ordnungsgemäße Benutzung des Gerüstes verantwortlich.
Die Genehmigungen zur Sondernutzung öffentlichen Grundes sowie fremder Grundstücke und Gebäude sind vom Auftraggeber vor Aufstellung des Gerüstes einzuholen. Mögliche Gebühren trägt der Auftraggeber. Ist zum Aufstellen des Gerüstes eine Anmeldung oder die Erlaubnis einer behördlichen Stelle oder die Einwilligung eines benachbarten Grundbesitzers erforderlich, so hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass diese Voraussetzungen vor Montagebeginn ordnungsgemäß erfüllt sind.
Wird ein Gerüst infolge höherer Gewalt (z. B. Feuer, Gebäudeeinsturz, Sturm ab Windstärke 6 und dergleichen) beschädigt, ist vom Auftraggeber der Wiederbeschaffungspreis zu erstatten, einschließlich Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes (Instandsetzung von Planen und Netzen etc.). Der Auftraggeber tritt schon jetzt insoweit seine Ansprüche gegen die von ihm abzuschließende Bauwesenversicherung an uns ab.
Angefallene Zeit zur Korrektur von fehlaufgestelltem Gerüst, welches aufgrund von Fehlinformationen von Seiten des AG entstanden ist, werden dem Auftraggeber berechnet.
Der Gerüstabbau darf nur von uns vorgenommen werden.
Zusatzleistungen
Unsere Angebote und die Auftragsannahme gehen, soweit nicht vom Auftraggeber bei Anforderung des Angebotes darauf hingewiesen und im Angebot und Auftrag besonders aufgeführt, wurde davon aus, dass die Gerüsterstellung ohne erschwerende Umstände möglich ist. Folgende erschwerende
Umstände werden beispielsweise als Zusatzleistungen gesondert berechnet.
Sämtliche Gebühren, Genehmigungs- und Bearbeitungskosten für die Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen, fremden Grundstücken sowie polizeiliche An- und Abmeldungen.
Nachträgliche Änderungen des Gerüstes oder seiner Verankerungen sowie Unterhaltungsarbeiten am Gerüst oder an Schutzeinrichtungen, die ohne unser Verschulden notwendig werden, auch Umhängen der Gerüstverankerung auf andere Verankerungspunkte und Herstellen von Überbrückungen.
Reinigung der Gerüste von grober Verschmutzung. Es werden hierfür Stundenlohnzuschläge angerechnet, falls diese Arbeit der Gerüstbenutzer nicht vorgenommen hat.
Freigabe / Freimeldungsfrist
Die Freigabe zum Gerüstabbau hat schriftlich zu erfolgen. Mündliche oder fernmündliche Abmeldungen müssen vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich bestätigt werden. Die Gebrauchsüberlassung endet frühestens 3 Werktage nach Eingang der schriftlichen Freigabe bei uns. Können freigemeldete Gerüste aus irgendwelchen Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht innerhalb von 3 Werktagen ab- oder umgebaut werden, so verlängert sich die Gebrauchsüberlassung bis zur Erfüllung der zum ordnungsgemäßen Ab- oder Umbau erforderlichen Voraussetzungen. Dies ist uns schriftlich mitzuteilen.
Kann aus Gründen, die der AG zu vertreten hat, das Gerüst nach Ablauf der Freimeldefrist oder zum frei gemeldeten Termin nicht abgebaut werden, trägt der AG die dadurch entstehenden, zusätzlichen Kosten, wie z.B. An – und Abfahrtszeiten des entsprechenden Einsatzes.
Rückgabe
Der AG hat das Gerüst mit allen Einrichtungen nach Beendigung der Gebrauchsüberlassung vollständig, unbeschädigt und besenrein zurückzugeben. Ist das Gerüst zum vorgegebenen Abbautermin nicht besenrein, sind wir berechtigt den Abbau abzulehnen oder eine kostenpflichtige Reinigung durchzuführen.
Haftung
Der AG hat für alle während der Gebrauchsüberlassung eingetretenen Schäden und Verluste an Gerüstmaterial aufzukommen, die ihm bzw. seinem Nachunternehmen zur Last fallen oder durch Verletzung der Sorgfaltspflicht entstanden sind.
Für Schäden an eingerüsteten Flächen oder in unmittelbarer Nähe, die durch unbefugte Personen entstehen, haftet der AG.
Wir haften nur für Schäden, an eingerüsteten Flächen oder in unmittelbarer Nähe, wenn uns grobe Fahrlässigkeit bei der Entstehung der Schäden zur Last fällt.
Für Werbeanlagen, Lichtreklamen und Neonröhren, für Antennen sowie für Schäden an und auf Dächern sowie in Rasen-, Garten,- und Parkanlagen wird keine Haftung übernommen, wenn dort Gerüste aufgestellt werden müssen. Ebenso wird für alle Beschädigungen, die beim Anbringen von Verankerungen entstehen, keinerlei Haftung übernommen. Vorgenanntes gilt nicht für den Fall, dass die Beschädigungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden.
Schäden aller Art sind uns unverzüglich nach Feststellung mitzuteilen. Ist das Schadensbild nicht mehr nachvollziehbar ist eine Ersatzpflicht ausgeschlossen.
Zahlungsbedingungen/ Zahlungsverzug
Unsere Abschlags- Einzel- oder Schlussrechnungen sind ohne Abzug, nach den schriftlich vereinbarten Zahlungsbedingungen, fällig. Abgerechnet wird die tatsächlich gestellte Fläche. Wird dem Aufmaß nicht innerhalb fünf Tagen widersprochen, gilt es als akzeptiert.
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen, die von uns bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt worden sind, ist ausgeschlossen.
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % bzw. 9% über dem Basiszins gem. § 288 Abs. 1 und 2 BGB zu erheben. Weitere dadurch entstehende Schadenersatzansprüche sind nicht auszuschließen.
Kommt der Auftraggeber mit der Bezahlung unseres Rechnungsbetrages in Verzug sind wir berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen und auf Kosten des Auftraggebers das Gerüstmaterial unverzüglich abzubauen und abzutransportieren, wenn eine angemessene Fristsetzung gemäß VOB § 9 eingehalten wurde. Wir behalten uns vor, die Zahlungsbedingungen bei Minderung der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu ändern.
Gerichtsstand, Allgemeine Bestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, verlieren die übrigen Bestimmungen nicht ihre Gültigkeit.
Fa. Malerbetrieb Sascha Wilenski  -  Hardtstr. 38  -  59964 Medebach
Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.  


Mit freundlichen Grüßen aus der Hansestadt Medebach
M a l e r f a c h b e t r i e b
S a s c h a  W i l e n s k i
W I R  F R E U E N  U N S  A U F  I H R E N  B E S U C H
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Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein

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